Das SBGG (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag) ersetzt nicht nur das TSG (Transsexuellengesetz), sondern ermöglicht Transexuellen sowie non-binären Menschen ihren/seinen Geschlechtseintrag sowie seinen Vornamen einfacher ihrer/seiner wahren Geschlechtsidentität anzugleichen.
In meinen Fall habe ich die Streichung der Geschlechtseintrages sowie eine Vornamensänderung beantragt, da ich mich seit meiner Kindheit als agender non-binary (geschlechtlos) identifiziere, als deutliches Zeichen werde ich meinen Vornamen gleich mit von Kai Martin zu Martino ändern lassen.
Heute ging der Antrag beim Standesamt ein. In drei Monaten (gesetzlich so geregelt) werde ich beim Standesamt auftreten müssen um mein Antrag nochmal bestätigen zu dürfen.